Petition 2007-04-24

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Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben fordern Rückgabe ihres Eigentums in Rumänien

 

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Bemerkung:
Diese Petition wurde von über 1.200 Personen unterzeichnet und die Unterschriftenliste zusammen mit der Petition an rumänische, deutsche und internationale Politiker und Institutionen verschickt.

Wir, die Unterzeichnenden, wollen mit der vorliegenden Petition darauf hinweisen, dass unsere Rechte, die in der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verankert sind, auch gegenwärtig in Rumänien in hohem Maße verletzt werden.
Wir berufen uns hierbei auf:

  • Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren
  • Artikel 14 Verbot der Benachteiligung
  • Artikel 1 Zusatzprotokoll Nr.1: Schutz des Eigentums

Bekanntlich fanden in der kommunistischen Zeit in Rumänien Zwangskonfiskationen statt, von denen sowohl die Minderheiten als auch die rumänische Bevölkerung betroffen waren.

Gemäß Gesetz 187/1945 wurde den Angehörigen der deutschen Minderheit Grund und Boden, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude samt Viehbestand, Werkstätten, Kaufhäuser, Fabriken beschlagnahmt.

Diese Gewaltmaßnahmen führten zur Zerstörung der Existenzgrundlage und brachten viel Leid und Elend mit sich. Viele Bürger wurden in entlegene Gegenden Rumäniens deportiert und dadurch „Vertriebene im eigenen Lande“.

Die rumänische Regierung hat die in der kommunistischen Zeit stattgefundenen Zwangskonfiskationen als geschehenes Unrecht anerkannt und die Gesetze 10/2001 und 247/2005 erlassen. Darin ist geregelt, dass die in der Zeitspanne 06. März 1945 bis 22. Dezember 1989 entschädigungslos Zwangsenteigneten, Wiedergutmachung erfahren.

Die Initiative der Rumänischen Regierung zur Wiedergutmachung schätzen wir sehr.

Dessen ungeachtet bemängeln wir, dass die Durchsetzung des uns zugesprochenen Rechts auf Restitution nur durch langwierige Gerichtsverfahren erreicht werden kann. Dies liegt mitunter daran, dass die Restitutionsgesetze leicht missverständlich formuliert sind und von den Behörden unterschiedlich ausgelegt werden.

1. Ist in bestimmten Landkreisen Rumäniens der Nachweis der rumänischen Staatsbürgerschaft, um den Restitutionsanspruch geltend zu machen, zwischenzeitlich nicht erforderlich, so wird dieser in anderen Landkreisen als Voraussetzung erachtet.

Die häufig von den Behörden als auch von den Gerichten geforderte rumänische Staatsangehörigkeit kann von den meisten Restitutionsberechtigten nicht nachgewiesen werden, weil sie diese bei der Emigration nach Deutschland abgeben mussten.

2. Darüber hinaus wurde Bürgern mit rumänischer Staatsbürgerschaft, die nach 1989 Rumänien fluchtartig verlassen haben, ihr Eigentum ohne Vorliegen einer Rechtsgrundlage beschlagnahmt. Diesbezüglich ergangenes Unrecht wird in den geltenden Gesetzen nicht geregelt, denn die Restitutionsgesetze umfassen die Zeitspanne 1945 – 1989. Für diejenigen Staatsbürger, die Rumänien vor 1989 verlassen haben oder verlassen mussten und gezwungen waren, mit der Ausreise ihr Eigentum dem rumänischen Staat gegen eine geringfügige Entschädigung zu übergeben, sehen die Gesetze nur unzureichende Regelungen vor.

3. Im besonderen Maße sind auch jene Staatsbürger benachteiligt, die keine rumänische Staatsbürgerschaft besitzen, und deren ehemals beschlagnahmte Immobilien gemäß Gesetz 112/1995 vom rumänischen Staat veräußert wurden. Für diese Fälle sieht das Restitutionsgesetz das Gewähren von Entschädigungen vor. In fast allen Fällen wurden bisher noch keine Entschädigungen gezahlt und nur eine unzumutbare Entschädigung in Form von Aktien angeboten.

4. Ebenso werden häufig rechtskräftige Gerichtsurteile auf Rückgabe von Immobilien bzw. Grund und Boden von den lokalen Behörden ignoriert.

5. Restitutionsansprüche konnten aufgrund der äußerst knapp gehaltenen Antragsfristen nur von einem geringen Teil der Anspruchsberechtigten erhoben werden.

Wir erklären unsere Bereitschaft aktiv zum „Europäischen Brückenbau“ beitragen zu wollen. Nach unserem Verständnis ist erfahrene und gelebte Rechtssicherheit Grundvoraussetzung um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen. Rumänien hat mit dem Beitritt zur Europäischen Union die Einhaltung der Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit zugesichert. Wir sind zuversichtlich, dass in nächster Zukunft diese Versprechen eingehalten werden und unseren Anliegen Rechnung getragen wird.

Wir fordern

  • Rechtssicherheit für alle entschädigungslos Zwangsenteigneten durch entsprechende Gesetze.
  • Aufhebung der Antragsfristen auf Restitution.
  • Zeitnahe Bearbeitung der Restitutionsanträge.
  • Verbot der Benachteiligung aufgrund nicht vorhandener rumänischer Staatsbürgerschaft.
  • Verbot von unbegründeten Abweisungen berechtigter Erbschaften.
  • Kontrolle der Einhaltung der hier geforderten Menschenrechte durch die Adressaten.

 

Hochachtungsvoll

 

Die Unterzeichnenden

 

Nachrichtlich an:

  • Traian Băsescu, Präsident von Rumänien
  • Călin Popescu-Tăriceanu, Premierminister von Rumänien
  • Ingrid Zaarour, Präsidentin der ANRP
  • Dr. Luzius Wildhaber, Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Dr. Olli Rehn, EU-Erweiterungskommissar
  • Dr. Nikiforos Diamandouros, Europäischer Bürgerbeauftragter
  • Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Dr. Ingo Friedrich, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission
  • Das Europäische Parlament

 


 

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Antwortschreiben des rumänischen Präsidenten

DER PRÄSIDENT RUMÄNIENS
STAATSBÜRGERLICHE ANLIEGEN

Datum: 09.07.2007

Frau Karin Decker-That,

wir haben Ihre Petition an den Präsidenten Rumäniens, Herrn Traian Băsescu, zur Kenntnis genommen.

Zur Beurteilung der angezeigten Probleme wurde Ihre Petition an die Nationale Behörde zur Restitution des Eigentums geschickt.

Es folgt, dass die damit befasste Institution innerhalb der gesetzlichen Frist, der Präsidentialen Administration wie auch Ihnen, den Lösungsbeschluss mitteilt.

Staatlicher Beirat
Gabriel-Cristian Piscoiu

Aktenzeichen: 4691f778c2d21

Schloss Cotroceni - Bdul Geniului nr. 1-3 - Bucuresti

021-410.05.81/363 021-410.38.58 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


 

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Antwortschreiben des Europäischen Kabinett Kommissars

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kabinett Kommissar Olli Rehn

Der Kabinettschef

Brüssel, den 4.6.2007
D(2007) 218

Sehr geehrte Frau Decker-That,

Wir haben Ihre Petition an Herrn Kommissar Olli Rehn empfangen.

Weil sich die Petition auf das Thema „Menschenrechte und Grundfreiheiten“ bezieht, haben wir uns erlaubt, Ihr Schreiben an Vizepräsident Frattini weiterzuleiten, der bei der Kommission für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Justiz zuständig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Timo Pesonen

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
Büro: BERL 10/314. Telefon: Durchwahl (32-2) 2957995. Telefax: (32-2) 2958561.
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Antwortschreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten

DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE P. NIKIFOROS DIAMANDOUROS

Straßburg, den 15-06-2007 / Beschwerde Nr. 1563/2007/WP

Sehr geehrte Frau Decker-That

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 24. April 2007, mit dem Sie mir eine Petition zur Restitution von Eigentum in Rumänien zugeleitet haben.

Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.

Da Sie angeben, dass Sie Ihr Schreiben „nachrichtlich“ an mich sowie an eine Reihe anderer Adressaten gerichtet haben, war ich nicht ganz sicher, ob Sie es als Beschwerde oder als nur zu meiner Information gedacht behandelt wissen wollten. Aufgrund des Inhalts Ihres Schreibens habe ich jedoch beschlossen, es als Beschwerde zu behandeln.

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten sind die Bedingungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde genau festgelegt. Der Bürgerbeauftragte kann nur dann mit einer Untersuchung beginnen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

Eine dieser Bedingungen lautet:

Artikel 2 Absatz 1 - Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten:

"Der Bürgerbeauftragte trägt im Rahmen (…) der (…) Verträge dazu bei, Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen der Gemeinschaft (…) aufzudecken (…). Handlungen anderer Behörden oder Personen können nicht Gegenstand von Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sein."

Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, dass diese Bedingung nicht erfüllt ist, denn sie bezieht sich nicht auf die Tätigkeit eines Organs oder einer Institution der Gemeinschaft, zu denen etwa die Europäische Kommission oder das Europäische Parlament gehören, sondern auf Einrichtungen in Rumänien.

Ich muss Ihnen deshalb zu meinem Bedauern mitteilen, dass ich nicht befugt bin, mich mit Ihrer Beschwerde zu befassen.

Sie könnten jedoch erwägen, sich mit Ihrem Anliegen an den rumänischen Bürgerbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Ioan Muraru, zu wenden, falls Sie dies nicht bereits getan haben. Sie erreichen den Bürgerbeauftragten unter folgender Anschrift:

Prof. Dr. Ioan Muraru
Institutia Avocatul Poporului
Eugeniu Carada 3
Sector 3
RO-71204 Bucuresti
RUMÄNIEN
Tel.: +40213127134
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In Anlage an dieses Schreiben finden Sie eine Broschüre, die meinen Aufgabenbereich und meine Tätigkeit als Europäischer Bürgerbeauftragter erläutert.

Mit freundlichen Grüßen

Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS

Der Europäische Bürgerbeauftragte
1, avenue du Président Robert Schuman - B.P. 403 - F-67001 STRASBOURG Cedex
Telefon: +33(0)388.17.23.13 - Fax: +33(0)388.17.90.62
http://www.ombudsman.europa.eu - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 


 

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Antwortschreiben des EU-Parlamentariers Markus Ferber
EUROPÄISCHES PARLAMENT
HAUSHALTSAUSSCHUSS

Datum: 04.09.2007

Eigentumsrückgabe / Korruption Rumänien

Sehr geehrte Frau Decker-That,

herzlichen Dank für Ihren Brief vom 7. August 2007, in dem Sie die Missstände der rumänischen Behörden bei der gesetzlich vorgeschrieben Eigentumsrückgabe schildern.

Die von Ihnen beschriebene Problematik ist mir durchaus bekannt. Ich habe mich diesbezüglich bereits an Herrn Franco Frattini, Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit, und Präsidenten Traian Băsescu gewandt, mit der Bitte sich dieser Problematik anzunehmen sowie auf die Versäumnisse seitens Rumäniens aufmerksam zu machen.

Auf Druck der EU hatte Rumänien vor seinem Beitritt zur EU am 1. Januar 2007 angekündigt, den erbitterten Machtkampf der herrschenden Elite um Geld, Macht und Einfluss endlich zu beenden. In einem Fortschrittsbericht vom 27. Juni 2007 konnte die Europäische Kommission substantielle Fortschritte feststellen, die seit dem EU-Beitritt bei der Justizreform und Korruptionsbekämpfung erzielt wurden. Hierzu gehört beispielsweise die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Nationale Integritätsagentur. Jedoch herrscht insbesondere auf höchster Ebene der Korruptionsbekämpfung noch starker Nachholbedarf.

Nach Analyse der Gesamtlage in Rumänien hält die Kommission es im gegenwärtigen Stadium jedoch noch nicht für angebracht, Schutzmaßnahmen auf Basis von Schutzklauseln im Beitrittsvertrag wie die Aussetzung der Anerkennung von Urteilen und Haftbefehlen aus Rumänien festzusetzen. Das Überprüfungsverfahren der Kommission soll noch bis mindestens Mitte 2008 fortgesetzt werden, wobei Rumänien im Oktober 2007 dazu verpflichtet ist, einen detaillierten Aktionsplan sowie im März 2008 einen neuen Fortschrittsbericht vorzulegen. Sollte Rumänien innerhalb dieses Zeitplans keine positive Umsetzung der Reformen vorweisen können, sieht die Kommission konkrete Schutzmaßnahmen vor.

Mit dieser Vorgehensweise wird der Druck, Reformen im rumänischen Justiz- und Polizeisystem durchzuführen, aufrechterhalten. Ich werde mich auch weiterhin in meiner Arbeit als Europaabgeordneter dafür einsetzen, dass Rumänien seinem bereits erworbenen Status als EU-Mitglied gerecht wird.

Ich schätze Ihr Engagement in ResRo-Restitution in Rumänien e.V. sehr und wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP



B-1047 Bruxelles/Brussles - Tel (+32) 2 284 5230- Fax (+32) 2 284 9230

F-67070 Strasbourg - Tel (+33) 3 88 17 5230 - Fax (+33) 3 88 17 9230
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Download: Antwortschreiben Günter Verheugen Antwortschreiben Günter Verheugen [ 127 KB ]

Antwortschreiben des VizePräsidenten der Europäischen Kommission

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kabinett des VizePräsident Günter Verheugen
Kabinettchefin

Brüssel, den 11. Mai 2007
PE/ee D(2007) 688

Sehr geehrte Frau Decker-That,

vielen herzlichen Dank für Ihren Brief an Kommissar Verheugen, in dem Sie ihn über Ihre Petition zur Rückgabe von Eigentum in Rumänien informieren.

Kommissar Verheugen hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass nach dem EU Vertrag Eigentumsfragen einschließlich Restitutionsansprüche in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Nach dem EU Beitritt Rumäniens gilt allerdings, dass dabei der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU Bürgern durch Rumänien zu beachten ist.

Deshalb können Restitutionsfragen lediglich gegenüber den rumänischen Autoritäten geltend gemacht werden. Insofern rechne ich auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße

Petra Erler

Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 1111.
Büro: BERL 12/34. Telefon: Durchwahl (32-2) 2981109. Telefax: (32-2) 2921289.