ResRo-Strafanzeige wegen Wahlrechtsverletzung
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Stuttgart / Königsbrunn, 8. November 2014
ResRo-Strafanzeige wegen Wahlrechtsverletzung
Wieder einmal werden die Demokratien Europas, – von der Krim, über Bukarest und Budapest offenbar überwunden geglaubten nationalkommunistischen Methoden gehorchend – mit Füßen getreten.
Die rumänische Regierung Ponta ist dabei, über ihr Außenministerium M.A.E. (Ministerul Afacerilor Externe) undemokratische Tendenzen und Praktiken in die Hauptstädte West-Europas zu exportieren, die an Zeiten der Ost-Diktaturen nach Stasi- und Securitate-Manier erinnern.
Das fundamentale Recht auf freien, unbehinderten Zugang zu den Wahlurnen darf in keiner Weise beschnitten werden. Genau dies aber fand am 2. November 2014 in den Botschaften und Konsulaten, den rumänischen Auslandsvertretungen in London, Paris, Madrid, Rom, München, Stuttgart und Wien vor den Augen der EU statt.
Wir können und dürfen ein solches Verhalten nicht tolerieren.
Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass allgemeines und freies Wahlrecht, verstanden als Recht auf politische Teilhabe, sowie ein Recht aller Bürger auf gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet sein muss.
Desgleichen sieht das Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Artikel 3 das Recht auf freie Wahlen vor:
„Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.“
Dieses grundlegende Menschenrecht hat die Regierung Rumäniens am 2. November 2014 vielen rumänischen Staatsbürgern entzogen, indem sie keine Vorkehrungen traf, um einem beträchtlichen Teil der im Ausland lebenden Rumänen die Teilnahme an den Präsidentschaftswahlen zu ermöglichen.
Da es sich hierbei keineswegs um Unfähigkeit sondern um eine gezielte Sabotage des Wahlvolkes handelte (was aus der Tatsache hervorgeht, dass seitens der Auslandsvertretungen Rumäniens keinerlei Maßnahmen getroffen wurden, um dem Missstand entgegen zu wirken) hat der ResRO-Verein am 8. November eine Klage an die rumänische Antikorruptionsbehörde D.N.A. eingereicht und dieselbe auch an den noch amtierenden Präsidenten Traian Băsescu gerichtet.
Die Klage bezieht ihre Berechtigung aus den Bestimmungen der Verfassung Rumäniens (Art. 36, Kapitel II – „Rechte und grundlegende Freiheiten“ – Titel I), wonach alle „Staatsbürger Wahlrecht haben …“.
Die Klägerin verweist darauf, dass das Gesetz zur Wahl des Präsidenten Rumäniens im Widerspruch steht zur rumänischen Verfassung, wenn es in diesem Gesetz Nr. 370/2004, in Art. 46 nämlich heißt:
„(1) Um 21:00 Uhr: Der Leiter eines Wahlbüros erklärt die Wahl für beendet und veranlasst die Schließung des Wahllokals.
(2) Wähler, die sich um 21:00 Uhr im Wahllokal befinden, können ihr Wahlrecht ausüben.“
Das Wahlrecht darf jedoch nicht vom Fassungsvermögen eines Wahlsaals abhängig gemacht werden.
Der ResRO e.V. fordert wegen der absichtlichen Übertretung der Verfassung Rumäniens durch den rumänischen Außenminister, durch Staatssekretäre, Botschafter, Angestellte des juridischen Apparates, Richter, die Präsidentschaft der zentralen Wahlbehörde und Abgesandte der politischen Parteien ernsthafte Konsequenzen: Entlassungen und Geldstrafen.