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Poststempel eines Appells an den rumänischen Justizminister · 11.02.2011 |
Es befinden sich derzeit etliche Anschreiben und briefliche Appelle in Vorbereitung, mit denen wir politische Entscheidungsträger auf Europäischer Ebene von den jüngsten Entwicklungen bezüglich der systematisch verhinderten Restitution in Rumänien informieren. Wir bitten darin auch stets um eine Anpassung der Subventionen, die Rumänien seitens der Europäischen Unuion erhält, an die Umsetzung der Meschenrechtskonvention, die Rumänien zwar unterschrieben hat, im Hinblick auf das Recht auf Eigentum jedoch nicht einhält.
Darüber hinaus machen wir auf die Notwendigkeit einer einheitlichen Europäischen Rechtsprechung aufmerksam, die es einem Staat wie Rumänien künftig nicht mehr erlauben sollte, den Umgang mit Privateigentum juristischer Willkür zu unterwerfen.
Unsere Erfahrung zeigt, dass vielen Europa-Abgeordneten, trotz der immer wieder sehr kritisch ausfallenden „Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission“ über Rumänien, insbesondere der Umgang des heutigen rumänischen Staates mit während des Kommunismus enteigneten Gütern so gut wie unbekannt ist.
Eine der wichtigsten Ursachen für dieses Informationsdefizit liegt in der Sprachbarriere, da die meisten Opfer der systematischen Menschenrechtsverletzungen in Rumänien, die Justizwillkür und die Vorgänge im Zusammenhang mit der Enteignung und Verweigerung der Rückgabe, nicht auf französisch und englisch (den beiden wichtigsten Sprachen in der Europäischen Union) artikulieren können und ihre Beschwerden in ihren Muttersprachen (rumänisch, deutsch, ungarisch) vorbringen, wodurch Sie dann oft auf taube Ohren stoßen.
Aus diesem Grunde suchen wir stets nach versierten Übersetzern, die uns ehrenamtlich bei der Überwindung der Sprachbarrieren behilflich sind und sich dadurch um die Angleichung der Menschenrechte in Rumänien an die Werte der Europäischen Union verdient machen.
Die beiden Fassungen des Appells, der am 31. Januar nach Bukarest geschickt wurde. Die Briefsendung an den Justizminister Rumäniens (mit den 537 Originalunterschriften) ging offenbar verloren, während die fotokopierte Version am 11. Februar in der Deutschen Botschaft registriert wurde. |