Hilfsmittel
Der ResRO e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, „Hilfe zur Selbsthilfe“ anzubieten.
In einem Rechtsstaat sollten die Gesetze als Hilfsmittel zur Restitution unrechtmäßig konfiszierter Immobilien dienen. Leider ist das in Rumänien (noch) nicht der Fall.
Hier finden Sie – rechtlich unverbindliche – Hinweise, Formulierungen und Hintergrundinformationen, die Ihnen bei der Restitution Ihres Hauses oder Grundstücks weiterhelfen.
Druckmittel gegen säumige Behörden
Beispiel einer wirkungsvollen Kommunikation mit rumänischen Behörden, die unter Hinweis auf den „persönlichen Charakter“ dringend für einen Restitutionsfall benötigter Informationen Täterschutz durch Verweigerung der Datenherausgabe betreiben:
Merkblatt und Anwaltlisten
Übersetzungen D – RO
Übersetzungen Deutsch - Rumänisch und Rumänisch - Deutsch
Zum Übersetzen rumänischer Texte kann man sich über die folgenden Links Übersetzungshilfen holen:
Antrag auf Bodenrestitution nach Gesetz 67/2010
Das rumänische Gesetz 67/2010 betrifft alle Antragsteller, die ein so genanntes „abgeschlossenes Verfahren“ bezüglich der Restitution von Grund und Boden haben und nun auf Entschädigung („Anexa 23“) warten.
Das Gesetz 67/2010 besagt, dass die Restitution in „natura“ erfolgen kann. Die ADS (Agentia domeniilor statului) hat angeblich 468.000 ha Ackerfläche in Verwaltung. Davon ist ca. die Hälfte vermietet, was aber noch immer für alle Anträge reicht, da auch die vermieteten Flächen vergeben werden müssen.