Memorandum an ANRP 2012-06-13
Download: Memorandum an ANRP [133 KB] · ausgehändigt am 13.06.2012
Am 13. Juni 2012 fand ein Empfang der Vorsitzenden des ResRo e.V. und der Repräsentanten der Partnervereine, die sich für umfassende Restitutionen in Rumänien einsetzen, im Gebäude der rumänischen Restitutionsbehörde ANRP statt.
ResRo-Vorsitzende Karin Decker-That hatte die Gelegenheit, ein ausführliches Gespräch mit Herrn George Băeșu, dem neuen Vorsitzenden der ANRP zu führen. Sie äußerte ihre tiefe Sorge über das Festhalten der rumänischen Regierung an dem Gesetzentwurf, welcher eine Geldentschädigung in Höhe von lediglich 15 Prozent, zahlbar in 12 Jahren, für während des Kommunismus konfiszierte Immobilien vorsieht, was daraus hervorgehe, dass die rumänische Regierung ebendiesen Entwurf, der mit dem Scheitern der Regierung Ungureanu offiziell für obsolet erklärt wurde, Mitte Mai dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als Lösungsvorschlag für Restitutionen vorgelegt hatte.
Herr Băeșu versicherte der ResRo-Vorsitzenden, dass dieser Gesetzentwurf tatsächlich zurückgezogen worden sei und nur in Ermangelung eines anderen „Projektes“ formell beim EGMR diskutiert worden ist. Eine schriftliche Bestätigung dafür, dass es nicht mehr zu einem 15-Prozent-Gesetz (oder eine andere Form des Entschädigungs-Dumpings) kommt, war leider nicht zu erhalten. Im Übrigen aber werde, so Herr Băeșu, die rumänische Regierung im Dezember dieses Jahres die ersten Ergebnisse eines neuen Entwurfes vorlegen.
Frau Karin Decker-That bedankte sich für die Zusicherungen, die in noch konkreterer Weise der rumänische Präsident Traian Băsescu den Siebenbürger Sachsen bei ihrem diesjährigen Pfingsttreffen in Dinkelsbühl hat überbringen lassen, indem er ihnen „restitutio ad integrum“ (Rückgabe in der Gesamtheit des Entwendeten) versprach. Um dennoch den Forderungen der ResRo-Mitglieder Nachdruck zu verleihen, überreichte Frau Decker-That ein von ihr verfasstes Memorandum an den ANRP-Vorsitzenden, welches dieser mit der Einladung erwiderte, dass die Mitglieder des ResRo-Vereins sich gerne an ihn wenden dürfen und er ein offenes Ohr für ihre Restitutionsprobleme haben werde.
Was leider nicht ausgeräumt werden konnte, das ist die Befürchtung einiger ResRo-Mitglieder, dass die rumänische Regierung in der Gewissheit, dass ihr neuerdings die Empfehlung „die Höhe der Entschädigung sogar wesentlich zu reduzieren“ vom Straßburger EGMR als neue Interpretation des Menschenrechtes auf Eigentum (siehe Beitrag „EGMR und Europarat haben versagt“) nahegelegt wird, darauf baut, später, nachdem sie womöglich doch ein Gesetz ähnlich dem 15-Prozent-Vorschlag, zahlbar in 12 Jahren, verabschieden werde, bedauernd darauf hinzuweisen plant, dass sie ja gerne für Restitutionen „ad integrum“ oder zum vollen Marktwert eingetreten wäre, dass ihr ein solches Vorgehen jedoch leider unter Berücksichtigung der Allgemeininteressen seitens des EGMR verboten worden sei.
Allerdings wäre diese Restitution-Umgehungs-Strategie insofern problematisch, als es sich bei fast allen konfiszierten Immobilien Rumäniens keineswegs um Gabäude und Grundstücke handelt, deren Verbleib in fremden Händen oder in denen des Staates von „Allgemeininteresse“ ist, sondern „höchst partikulären Privatinteressen“ unterworfen wurden und oft als Spekulationsobjekte dienen, was die landesweite Korruption fördert und das Allgemeinwohl bedroht.