Memorandum 2008-07-01 - Antwort Philippe Boillat

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Antwort des Generaldirektors für Menschrechte im Europarat
– Übersetzung aus dem Englischen –

Generaldirektorium für Menschrechte und Rechtsangelegenheiten
Der Generaldirektor

Strassburg, 1. September 2008

Betreff: Fallsammlung von gescheiterten Rückgaben oder Entschädigungen von nationalisiertem Eigentum, welches der Staat an Dritte verkauft hat (Strain und andere gegen Rumänien (Antrag Nr. 57001/00) – Urteil vom 21.07.2005, endgültig am 30.11.2005)

Sehr geehrte Frau Karin Decker-That,

danke für Ihren Brief vom 1. Juli 2008, welcher sich auf die allgemeinen Maßnahmen hinsichtlich der oben erwähnten Fallsammlung bezieht.

Ihre Mitteilungen wurden an die Ständige Vertretung Rumäniens beim Europarat weitergeleitet und dem Ministerrat vorgelegt, gemäß den Regeln des Ministerrates zur Anwendung des Artikels 46, Paragraf 2, der Europäischen Menschenrechtskonvention (Vorschrift Nr. 9).

Die Abteilung für Gerichtsurteilsumsetzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, nachdem die Akte sowohl aus dem von Ihnen geschilderten Blikwinkel analysiert wurde, als auch, falls Stellung bezogen wird, die Sichtweise der Autoritäten des zur Verantwortung gezogenen Staates, überprüft wurden.

Desweiteren darf ich Sie davon unterrichten, dass der Ministerrat diese Fallsammlung während seiner 1035. Menschenrechtssitzung (Vorschrift Nr. 1) vom 16. bis zum 18. September 2008 überprüfen wird und die Überprüfung fortsetzen wird, bis das Urteil des Gerichtshofs zur Gänze umgesetzt wurde.

Freundliche Grüße,

Philippe Boillat

Europarat
F-67075 Strasbourg Cedex

Tel.: +33 (0)3 88 41 34 10
Fax: +33 (0)3 88 41 37 39

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http://www.coe.int/justice