|
|
„Unser Haus in Lugosch“ – Aufnahme von 2008
|
1978: Nach einem Besuch mit gültigem Besucherpass in die Bundesrepublik Deutschland verblieb das Familienoberhaupt dort.
1980: Frau und Tochter folgten zwecks Familienzusammenführung. Diese Situation nutzte der kommunistische Staat Rumänien aus, um nach dem Ceausescu Decret 223/1974 das Familienhaus zu enteignen. Die Ehegattin erhielt eine Entschädigung weit unter dem Marktwert. Für die Haushälfte des Ehegatten wurde keine Entschädigung gezahlt. Bei Erscheinen der Restitutionsgesetzte haben wir uns im Falle einer Rückgabe verpflichtet, die Summe an den Staat zurückzuzahlen, aufgerechnet auf die Inflationsrate. So begann der Restitutionskampf.
Gesetz 112/1995:
- Erster Restitutionsantrag am 18.07.1996 an „Comisia prevazuta de art. 3 si 4. din Lega.112/1995 de pe linga Consiliul Judetean Timis“.
- Antrag abgelehnt mit Nr. 273/19.12.1996, da Haus vermietet war und wir als deutsche Staatsbürger kein Anrecht auf Gutmachung hätten. („luind in considerare faptul ca solicitantii sint cetateni germani, motiv pentru care nu pot beneficia de masuri reparatorii, in conformitate cu prvederile art. 4 din Lega nr. 112/1995“)
- Gleichzeitig wurde in drei Exemplaren bei der „Judecatoria Locala Lugoj“ eine Mahnung für den Mieter abgegeben (somatie) um Dieselbe über den Gerichtsvollzieher auszuhändigen.
- Da keine Antwort erfolgte, haben wir am 20.01.1997 die Mahnung nochmals wiederholt, diesmal mit 500 Lei „timbre fiscale“. Es folgte wieder keine Antwort. Von uns wurden alle Termine und gesetzlichen Vorschriften eingehalten.
Gesetz 10/2001:
- Zweiter Restitutionsantrag an „Biroul Executorilor Judecatoresti Lugoj“, registriert unter Nummer 126/3.07.2001
- Antrag wurde weitergeleitet an „Primaria Municipiului Lugoj, Comisia Locala de aplicare a prevederilor Legii Nr. 10/2001“, registriert unter Nr. 16636/3.07.2001
- Mit gleicher Nummer (16636/31.07.2001) teilt uns die Kommission mit, dass eine Rückgabe des vom Staat rechtswidrig erworbenen Hauses in Natura nicht möglich ist, weil das Haus an den Mieter verkauft wurde, aber eine Entschädigung würde uns zustehen. (Termine wurden von Seiten der Kommission nicht eingehalten.)
- Mit Nummer 24419/9.10.2001 teilt uns die Kommission mit, dass die vom Gerichtsvollzieher eingereichten Unterlagen an die „Prefectura Judetului Timis“ zur Weiterverarbeitung weitergeleitet wurden.
- Nach vieler Korrespondenz wurde am 5.02.2003 der Beschluss Nr. 180 vom Rathaus Lugoj gefasst und eine Entschädigung von 979.591.393 Lei angeboten (uns mitgeteilt mit Nr. 7783/11.02.2003).
- Unsere Akten wurden von Lugoj nach Timisoara hin und her geschoben, auf alle von uns verfassten Schreiben kamen keine Antworten.
- Mit Nr. 42064/17.11.2005 teilt uns die „Primaria Municipiului Lugoj Comisia Interna pentru analizarea notificarilor judiciare formulate in temeiul Legii Nr. 10/2001“ mit, dass gemäß neuer Verordnungen unsere Akten vom „Biroul Judetean Timis“, an das „Secretariatul Comisiei Centrale din Cadrul Autaritatii Nationale pentru Restitirea Proprietatilor Bucuresti“, geschickt wurden. Es folgte langes Schweigen.
So beschlossen wir die Einschaltung eines Rechtsanwaltes:
Am 7.08.2007 haben wir alle Unterlagen in Kopie an eine Rechtsanwältin in Timisoara übergeben. Geklagt wurde auf Restitution, da die Mahnungen von 1996/1997 vom Gericht unterschlagen wurden, das Haus am 24. April 1997 trotz wiederholter Mahnung vom 20.01.1997 an den Mieter, einen Rechtsanwalt, der genau wusste auf was er sich einlässt, verkauft wurde, obwohl die Kommission den rechtswidrigen Erwerb des Hauses anerkennt („dobindit in mod abusiv“).
Der neue Eigentümer hat bauliche Veränderungen vorgenommen.
Es folgten 12 Verhandlungen in zehn Monaten am Lugoscher Gericht (15.01-7.10.2008).
Bei der letzten Verhandlung vom 7.10. wurde der Restitutionsantrag abgewiesen, mit der Begründung, dass wir die Rückgabe beantragen, obwohl die Papiere für eine Entschädigung von der Kommission an die ANRP weitergeleitet worden sind. So stellte die Rechtsanwältin einen Einspruch an das Tribunal Timisoara. Es laufen wieder vier Verhandlungen (Februar bis April 2009) wo die Anwältin, einen aktuellen Marktpreis nennen musste. Am 27.04.2009 wird der Einspruch abgewiesen. Für eine schriftliche Mitteilung der Begründung wurde eine Wartezeit von 30 Tage in Aussicht gestellt.
|