Schikanen auf lokaler Ebene
Schilderung des Herrn Reimar Hedwig
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit Hof, 246,6 qm, in Kronstadt/Braşov, Str. Nicopole 9, eingetragen im Grundbuch unter C.F. nr. 11444, jud. Braşov topografische Nr. 659/4. Eigentümer: Erika und Reimar Hedwig.
Das Haus haben wir 1972 durch Kauf erworben. Wir sind 1981 mit Besucherpass aus Rumänien ausgereist und haben keinerlei Entschädigung für das konfiszierte Haus seitens des Rumänischen Staates erhalten.
Alle unsere Bemühungen um Restitution wurde nach den Empfehlungen des Rechtsanwalts Detlef G. Barthmes durchgeführt, sowie aufgrund der von ihm erhaltenen Unterlagen und sind wie folgt verlaufen:
1. Am 01.11.2001 Schreiben („notificare“) an den Gerichtshof der Stadt Braşov („Judecătoria Oraşului Braşov“), in welchem wir die Restitution verlangen.
2. Am 08.01.2002 Schreiben des Bürgermeisteramtes des Munizipiums Braşov, („Primăria Municipiului Braşov“). Es wird mitgeteilt, dass unser Gesuch an R.I.A.L. Braşov weitergeleitet wurde, zur Zeit Eigentümer unseres Hauses.
3. Am 10.01.2002 Schreiben von R.I.A.L. Braşov unter der Nr. 120/2002 erhalten, folgende Unterlagen werden verlangt:
a. Aktueller Grundbuchhauszug aus dem Grundbuch der Stadt Braşov für die zurückverlangte Immobilie.
b. Beglaubigte Kopie unseres Personalausweises und Heiratsurkunde.
c. Akte über die Übernahme unseres Hauses vom Rumänischen Staat.
d. Beweis dafür, dass wir keine Entschädigung vom Deutschen Staat erhalten haben.
4. Am 13.05.02 unser Antwortschreiben an R.I.A.L. Braşov mit folgenden Anlagen:
a. Beglaubigte Kopien von Personalausweisen und Geburtsscheinen.
b. Eidesstattliche Erklärung („declaraţie pe propia răspundere“), in welcher wir erklären, dass wir keine Entschädigung im Sinne des Gestzes nr. 10/2001 erhalten haben.
c. Erklärung, dass wir kein Übernahmedokument vom Rumänischem Staat besitzen, da wir nach unserer Urlaubsreise in Deutschland geblieben sind.
d. Erklärung, dass mein Bruder, der in Braşov wohnt, den Grundbuchauszug beantragen und übergeben wird.
e. Beglaubigte Vollmacht in rumänischer Sprache für meinen Bruder Hedwig Ottmar.
5. Am 20.09.2002 Schreiben von R.I.A.L., in welchem zusätzlich verlangt wird:
a. Kopie der Akte, durch welche der Rumänische Staat Eigentümer unseres unseres Hauses wurde.
b. Kopien von unseren Geburtsscheinen
c. Eine ins Rumänische übersetzte und von einem Rumänischem Notar beglaubigte Vollmacht für meinen Bruder.
d. Kopie des Personalausweises meines Bruders, welcher ja den aktuellen Grundbuchauszug überreicht hat und dem man ja das Vorlegen seines Personalausweis hätten verlangen können.
Es wird erneut eine Bestätigung der Übernahme unseres Hauses durch Rumänischen Staat verlangt, eine eidesstattliche Erklärung dass unser Haus nicht Gegenstand internationaler Gutmachungsabkommen war und dass wir uns verpflichten, im Falle einer diesbezüglichen Falschaussage, die Immobilie dem Rumänischen Staat „zurückzuerstatten“.
6. Am 20.09.2002 erneutes Schreiben von I.C.R.A.L. es wird zusätzlich ein Gutachten verlangt über den Wert und technischen Zustand der Immobilie.
7. Am 09.01.2003 unsere Antwort auf die Schreiben Nr. 5 und 6 in welcher wir mitteilen, dass wir die verlangten Akten schon geschickt hätten oder dass wir einige nicht besitzen.
8. Am 07.02.2003 Schreiben von I.C.R.A.L., in welchem nun verlangt wird, dass alle bisherigen Akten ins Rumäische übersetzt und von einem Rumänischem Notar beglaubigt sein müssen.
9. Am 07.04.2003 unser Schreiben an I.C.R.A.L.; wir stellen klar, dass alle geforderten Unterlagen in Rumänisch verfasst und beglaubigt wurden.
10. Am 07.04.2003 unser Schreiben an Primăria Municipiului Braşov, in welchem wir uns über die Art und Weise beschweren, wie R.I.A.L. handelt und die Erledigung unserer Restitution hinauszögert.
11. Am 21.05.2003 Antwortschreiben von Primăria Municipiului Braşov. Es wird uns mitgeteilt, dass unsere Beschwerde an R.I.A.L. weitergeleitet wurde.
Danach kam keine Antwort mehr. Bei einer Festlichkeit im Rahmen der Rumänischen Woche im Sommer 2004, im Haus des Deutschen Ostens in München, habe ich mich persönlich beim Rumänischen Generalkonsul, Herr Mihai Botorog beschwert und ihm je eine Kopie von der unter 1 bis 11 geführten Korrespondenz übergeben und um Klärung gebeten.
12. Am 11.08.2004 teilt uns das Rumänische Generalkonsulat mit Brief unter Nr. 1835 uns mit, dass unsere Beschwerde weitergeleitet wurde.
13. Am 03.03.2005 unser Schreiben an das Rumänische Generalkonsulat in München, wir bitten um Antwort auf unsere Beschwerde.
14. Am 10.03.2005 teilt uns das Rumänische Generalkonsulat mit, dass noch keine Antwort vorliegt und sie die Rumänischen Behörden um eine Antwort gebeten haben.
15. Am 30.03.2005 anlässlich einer Festlichkeit in Geretsried spreche ich wieder persönlich mit Herrn Generalkonsul Herr Mihai Botorog. Er bestätigt mir schriftlich, dass er meinen Fall beschleunigen wird.
16. Am 15.06.2005 erhalte ich eine Antwort von I.C.R.A.L. Braşov. Es wird mir mitgeteilt, dass unser Haus in der Zwischenzeit verkauft wurde. Es könne mir ein gleichwertiger Ausgleich ausgezahlt werden, dafür müsste das Haus von einer sachverständigen Kommission auf seinen Wert geschätzt werden. Gleichzeitig werden wieder alle bisher erwähnten Unterlagen in rumänischer Übersetzung, von Rumänischem Notar bestätigt, verlangt.
Schlussfolgerung
Man ist dem Rumänischen Staat gegenüber als normaler Bürger machtlos. Die Minderheiten werden nach wie vor diskrimminiert, nicht seitens der Regierung, jedoch von den lokalen Behörden und den Staat kümmert das nicht. Eine Beschwerde beim Präfekten des Kreises Braşov, oder beim Rumänischen Generalkonsul in München, wird an I.C.R.A.L. weitergeleitet und der damit betraute Sachbearbeiter macht damit, was ihm beliebt.
Die Personen oder Ämter, bei denen man sich beschwert, kümmern sich nicht um die korrekte Bearbeitung der Beschwerden.
Selber bin ich Rentner und nicht gewillt, an den rumänischen Staat oder seine Beamten weiterhin Geld zu verschwenden. Dieses ist meine persönliche Meinung.
Meine Frau, die inzwischen verstorben ist, war krank und wir erhielten 1981 keinen Besuchspass in die Bundesrepublik Deutschland. Für die Ausreise mit Besuchspässen mussten wir an die Schergen Ceausescus 3.0000 DM zahlen. Dieses ist auch ein Kapitel das auf Aufarbeitung wartet.
Das Haus wurde Anfang 1930 gebaut, und da man während der letzten Jahren keine Renovierungen vorgenommen hat, wird eine rumänische Kommission dort voraussichtlich erklären, es sei nahezu wertlos. Man bleibt dann auch noch auf den Kosten für diese Kommission sitzen…
Die beim Treffen des Arbeitskreises Restitution in München von einem Juristen gemachte Aussage, dass Rumänien ein Rechtsstaat ist und die Gesetze gut seien, bloß mangele es an der korrekten Umsetzung durch die lokalen Behörden, hilft mir wenig. Die Gesetze richtig umzusetzen, wäre Aufgabe des Rumänischen Staates. Wir bräuchten dann nicht mithilfe von Rechtsanwälten zu prozessieren und unser Geld zu verschwenden.
Als Lastenausgleich haben wir vor 25 Jahren 7.400 DM erhalten, das entsprach zwei Monatsgehältern oder unserer Wohnungsmiete für 6 Monate.
Die Restitutionskorrespondenz dauert nun schon sieben Jahre lang.