Hilferuf an Bundeskanzlerin 2012-04-19

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Dringender Appell - Neue Enteignungen in Rumänien

 

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Absender:
ResRo - Interessenvertretung RESTITUTION in Rumänien e.V.
Korrespondenzadresse: Karin Decker-That, Boschstr. 12 a, 86343 Königsbrunn

APP Asociatia pentru Proprietatea Privată Str. Paul Orleanu 6, 050742 Bukarest, Rumänien

 

Empfängerin:
Frau Bundeskanzlerin
Angela Merkel
Willy-Brandt-Strasse 1
10557 Berlin

München, den 19.04.2012

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in einem Brief an Sie, am 23. August 2011, hatten die beiden o.a. Vereine, denen auch viele deutsche Staatsbürger angehören, ihre Besorgnis über die Verletzung der Menschenrechte in Rumänien und besonders über die Missachtung des Eigentumsrechts, berichtet.

Da nur zwischen 20–30 % der eingereichten Rückgabeanträge für Immobilien und Grundstücke gelöst wurden, zu denen auch Fälle gehören, die in korrupter Weise Unbefugten genehmigt wurden, haben sich viele Antragssteller an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR gewendet, wo zurzeit über 2.000 Anträge auf Restitution in Rumänien auf ein Gerichtsurteil warten. Daraufhin hat der EGMR ein Piloturteil1 gefällt, in dem die rumänische Regierung angemahnt wird, bis zum 12.07.2012 die Restitutionsgesetze und deren Umsetzungsverfahren dahingehend zu ändern, dass rechtmäßige Eigentümer die konfiszierten Güter zeitnah zurückerhalten oder ihnen eine angemessene Entschädigung zugesprochen wird.

Auf diese Aufforderung des EGMR hat Rumänien mit einem Gesetzentwurf reagiert, der die Empörung der in der kommunistischen Zeit enteigneten Eigentümer hervorruft. Folgende Inhalte des neuen Gesetzentwurfs haben zur berechtigten Bestürzung geführt:

  1. Es werden alle bisherigen gesetzlichen Regelungen der Restitution, außer Geldzahlungen, gestrichen.

    Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:

    • Beschlagnahmte Immobilien sollen nicht zurückgegeben werden. Hierdurch werden Günstlinge der politischen Herrschaftsklasse, die konfiszierte Immobilien zu Schleuderpreisen gekauft haben, auf Kosten der ursprünglichen Eigentümer privilegiert und rechtmässige Eigentümer diskriminiert.

    • Der neue Gesetzentwurf sieht auch die Streichung gleichwertiger Entschädigungen vor; bislang favorisierte die rumänische Restitutionsbehörde ANRP eine Entschädigung durch äquivalente Immobilien/Grundstücke, die von Staatsregien oder Lokalbehörden verwaltetet werden. Zahlreiche Pressebeiträge berichten über Korruption innerhalb solcher Regien, wie RA-APPS (Protokollimmobilien), Romsilva (Verwaltung der Staatsforsten), ADS (Verwaltung der Staatsgüter) oder von Bürgermeistern, die zwar angeklagt, aber nie bestraft werden2. Gemäß einer Untersuchung der Zeitung Ziarul Financiar, verwaltet ADS mehrere hunderttausend Hektar landwirtschaftliche Flächen, die für äquivalente Entschädigungen eingesetzt werden könnten.

    • Geldbeträge aus sicheren Einnahmen des Staates (z.B. Schulden des Iraks in Höhe von 865 Millionen US $), die für Entschädigungen vorgesehen waren, werden jetzt in andere Kanäle geleitet.

  2. Hunderttausende Personen werden durch die neue Entschädigungsregelung, die Zahlungen in Höhe von lediglich 15 % des Marktwertes vorsieht, diskriminiert: Wer sich nicht namhafte und einflussreiche Anwälte leisten konnte, oder nicht bereit war, Schmiergelder zu zahlen, wird jetzt gegenüber denjenigen benachteiligt, die bereits entschädigt wurden. Die drastische Kürzung wirkt sich rückwirkend auch auf jene Fälle aus, in denen Geldentschädigungen genehmigt, aber noch nicht ausbezahlt wurden, sowie auf die beim EGMR eingereichten Klagen, die seit dem Piloturteil auf eine Entscheidung warten. Es sind bereits Korruptionsfälle innerhalb der Restitutionsbehörde ANRP aufgeflogen, die mit der Bearbeitung der Rückgabeanträge zusammenhingen. Sogar der Vizepräsident der ANRP wurde wegen Korruption verhaftet. Der Ministerpräsident hat eine Untersuchung angeordnet, um festzustellen, ob es noch weitere Korruptionsfälle gab.

  3. Der Gesetzentwurf sieht keine Strafen für Behörden bei Nichtbefolgung des Gesetzes oder Verschleppung der Termine vor. Auch die von den Restitutionsgesetzen 10/2001 und 247/2005 vorgesehenen Strafen, wurden äußerst lax angewandt und nur selten verhängt. Die Folge: Bis heute, mehr als elf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes 10/2001, wurden nur ca. 20 % der Anträge bearbeitet.

    Wir weisen darauf hin, dass in keinem Ostblockstaat, außer der Sowjetunion, die Konfiskationen in so großem Ausmaß und mit solcher Brutalität durchgeführt wurden, wie in Rumänien. Eigentümer, die Widerstand leisteten, wurden verprügelt, eingesperrt oder gar umgebracht. Viele wurden deportiert und erhielten den Vermerk „Zwangsaufenthalt“ in ihrem Ausweis. Die Verschleppung der Banater Schwaben in den unwirtlichen Bărăgan war ein eigenes Kapitel der kommunistischen Verbrechen.

    Aus den oben angeführten Gründen flehen wir Sie an, Ihren gesamten politischen Einfluss auf die rumänischen Behörden auszuüben, damit die Diskriminierung einer breiten Bevölkerungsschicht durch die aktülle rumänische Regierung aufhört, und das Land zur wirtschaftlichen Gesundung Europas beitragen kann.

Die Regierung Rumäniens versucht über ein Dringlichkeitsverfahren im Parlament, das neue Konfiskationsgesetz so schnell wie möglich durchzusetzen.

Wenn Sie sich in dieser Sache erfolgreich für die Menschenrechte der Enteignungsopfer Rumäniens, – allen voran der noch unter uns weilenden Vertreter der Erlebnisgeneration –, durchsetzten würden, wäre Ihnen, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, der Dank des rumänischen Volkes, das in Korruption versinkt und auf deutsche Unterstützung hofft, mit Sicherheit beschieden.

Hochachtungsvoll

Asociatia pentru Proprietatea Privată APP
Vorsitzender RA Călin Ispravnic

ResRo - Interessenvertretung Restitution in Rumänien e.V.
Vorsitzende Karin Decker-That

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1 Urteil Maria Atanasiu u.a. gegen Rumänien (Anträge Nr. 30767/05 und 33800/06) - 12.10.2010

2 z.B. http://www.ziare.com/stiri/ani/averea-directorului-raapps-verificata-de-ani-1100349 oder die Zeitung România Liberă vom 05.01.2010, Zeitung Cotidianul vom 07.12.2010, usw., usf.

 

Nachrichtlich an:

  • Traian Băsescu, den Präsidenten von Rumänien
  • den Deutschen Bundespräsidenten, Pastor Joachim Gauck
  • den Beauftragten der Deutschen Bundesregierung für Aussiedlerfragen, Dr. Christoph Bergner
  • den Vorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius
  • die Rumänische Botschaft Berlin
  • das Rumänische Generalkonsulat München
  • der Nuntius des Vatikans, Botschaft Berlin
  • die Britische Botschaft Berlin
  • die Konsularagentur der Vereinigten Staaten von Amerika
  • den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Obama
  • die Französische Botschaft Berlin
  • die Botschaft des Souveränen Malteser Ritterordens, Wien
  • den Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon
  • den Präsidenten des Europarates, Herman Van Rompuy
  • den Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland
  • den Generalsekretär des O.S.C.E., Lamberto Zannier
  • die Sekretärin des EU-Ministerrates, Director General Ms Mireille Paulus
  • den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Sir Nicolas Bratza