Petition 2007-04-24

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Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben fordern Rückgabe ihres Eigentums in Rumänien

 

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Bemerkung:
Diese Petition wurde von über 1.200 Personen unterzeichnet und die Unterschriftenliste zusammen mit der Petition an rumänische, deutsche und internationale Politiker und Institutionen verschickt.

Wir, die Unterzeichnenden, wollen mit der vorliegenden Petition darauf hinweisen, dass unsere Rechte, die in der „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verankert sind, auch gegenwärtig in Rumänien in hohem Maße verletzt werden.
Wir berufen uns hierbei auf:

  • Artikel 6 Recht auf ein faires Verfahren
  • Artikel 14 Verbot der Benachteiligung
  • Artikel 1 Zusatzprotokoll Nr.1: Schutz des Eigentums

Bekanntlich fanden in der kommunistischen Zeit in Rumänien Zwangskonfiskationen statt, von denen sowohl die Minderheiten als auch die rumänische Bevölkerung betroffen waren.

Gemäß Gesetz 187/1945 wurde den Angehörigen der deutschen Minderheit Grund und Boden, Wohnhäuser, landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude samt Viehbestand, Werkstätten, Kaufhäuser, Fabriken beschlagnahmt.

Diese Gewaltmaßnahmen führten zur Zerstörung der Existenzgrundlage und brachten viel Leid und Elend mit sich. Viele Bürger wurden in entlegene Gegenden Rumäniens deportiert und dadurch „Vertriebene im eigenen Lande“.

Die rumänische Regierung hat die in der kommunistischen Zeit stattgefundenen Zwangskonfiskationen als geschehenes Unrecht anerkannt und die Gesetze 10/2001 und 247/2005 erlassen. Darin ist geregelt, dass die in der Zeitspanne 06. März 1945 bis 22. Dezember 1989 entschädigungslos Zwangsenteigneten, Wiedergutmachung erfahren.

Die Initiative der Rumänischen Regierung zur Wiedergutmachung schätzen wir sehr.

Dessen ungeachtet bemängeln wir, dass die Durchsetzung des uns zugesprochenen Rechts auf Restitution nur durch langwierige Gerichtsverfahren erreicht werden kann. Dies liegt mitunter daran, dass die Restitutionsgesetze leicht missverständlich formuliert sind und von den Behörden unterschiedlich ausgelegt werden.

1. Ist in bestimmten Landkreisen Rumäniens der Nachweis der rumänischen Staatsbürgerschaft, um den Restitutionsanspruch geltend zu machen, zwischenzeitlich nicht erforderlich, so wird dieser in anderen Landkreisen als Voraussetzung erachtet.

Die häufig von den Behörden als auch von den Gerichten geforderte rumänische Staatsangehörigkeit kann von den meisten Restitutionsberechtigten nicht nachgewiesen werden, weil sie diese bei der Emigration nach Deutschland abgeben mussten.

2. Darüber hinaus wurde Bürgern mit rumänischer Staatsbürgerschaft, die nach 1989 Rumänien fluchtartig verlassen haben, ihr Eigentum ohne Vorliegen einer Rechtsgrundlage beschlagnahmt. Diesbezüglich ergangenes Unrecht wird in den geltenden Gesetzen nicht geregelt, denn die Restitutionsgesetze umfassen die Zeitspanne 1945 – 1989. Für diejenigen Staatsbürger, die Rumänien vor 1989 verlassen haben oder verlassen mussten und gezwungen waren, mit der Ausreise ihr Eigentum dem rumänischen Staat gegen eine geringfügige Entschädigung zu übergeben, sehen die Gesetze nur unzureichende Regelungen vor.

3. Im besonderen Maße sind auch jene Staatsbürger benachteiligt, die keine rumänische Staatsbürgerschaft besitzen, und deren ehemals beschlagnahmte Immobilien gemäß Gesetz 112/1995 vom rumänischen Staat veräußert wurden. Für diese Fälle sieht das Restitutionsgesetz das Gewähren von Entschädigungen vor. In fast allen Fällen wurden bisher noch keine Entschädigungen gezahlt und nur eine unzumutbare Entschädigung in Form von Aktien angeboten.

4. Ebenso werden häufig rechtskräftige Gerichtsurteile auf Rückgabe von Immobilien bzw. Grund und Boden von den lokalen Behörden ignoriert.

5. Restitutionsansprüche konnten aufgrund der äußerst knapp gehaltenen Antragsfristen nur von einem geringen Teil der Anspruchsberechtigten erhoben werden.

Wir erklären unsere Bereitschaft aktiv zum „Europäischen Brückenbau“ beitragen zu wollen. Nach unserem Verständnis ist erfahrene und gelebte Rechtssicherheit Grundvoraussetzung um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen. Rumänien hat mit dem Beitritt zur Europäischen Union die Einhaltung der Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit zugesichert. Wir sind zuversichtlich, dass in nächster Zukunft diese Versprechen eingehalten werden und unseren Anliegen Rechnung getragen wird.

Wir fordern

  • Rechtssicherheit für alle entschädigungslos Zwangsenteigneten durch entsprechende Gesetze.
  • Aufhebung der Antragsfristen auf Restitution.
  • Zeitnahe Bearbeitung der Restitutionsanträge.
  • Verbot der Benachteiligung aufgrund nicht vorhandener rumänischer Staatsbürgerschaft.
  • Verbot von unbegründeten Abweisungen berechtigter Erbschaften.
  • Kontrolle der Einhaltung der hier geforderten Menschenrechte durch die Adressaten.

 

Hochachtungsvoll

 

Die Unterzeichnenden

 

Nachrichtlich an:

  • Traian Băsescu, Präsident von Rumänien
  • Călin Popescu-Tăriceanu, Premierminister von Rumänien
  • Ingrid Zaarour, Präsidentin der ANRP
  • Dr. Luzius Wildhaber, Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  • Dr. Olli Rehn, EU-Erweiterungskommissar
  • Dr. Nikiforos Diamandouros, Europäischer Bürgerbeauftragter
  • Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Dr. Ingo Friedrich, Mitglied des Europäischen Parlaments
  • Günter Verheugen, Vizepräsident der Europäischen Kommission
  • Das Europäische Parlament