Petition 2007-04-24 - Antwort Günter Verheugen
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Antwortschreiben des VizePräsidenten der Europäischen Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Kabinett des VizePräsident Günter Verheugen
Kabinettchefin
Brüssel, den 11. Mai 2007
PE/ee D(2007) 688
Sehr geehrte Frau Decker-That,
vielen herzlichen Dank für Ihren Brief an Kommissar Verheugen, in dem Sie ihn über Ihre Petition zur Rückgabe von Eigentum in Rumänien informieren.
Kommissar Verheugen hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass nach dem EU Vertrag Eigentumsfragen einschließlich Restitutionsansprüche in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Nach dem EU Beitritt Rumäniens gilt allerdings, dass dabei der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU Bürgern durch Rumänien zu beachten ist.
Deshalb können Restitutionsfragen lediglich gegenüber den rumänischen Autoritäten geltend gemacht werden. Insofern rechne ich auf Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Petra Erler
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